1. Name und Sitz
Unter
dem Namen "REPAIR CAFÉ GRENCHEN" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
ZGB mit Sitz in Grenchen.
Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. Zweck
Der
Verein bezweckt die Organisation und Durchführung von Repair Cafés in Grenchen
und Umgebung, mit dem Hintergrund eine nachhaltigere Lebensweise zu fördern und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Ein
Repair Café ist eine öffentliche Reparaturdienst-Veranstaltung. Der Verein
bezweckt mit seiner Tätigkeit die Vermeidung von Abfall jeder Art und damit
einhergehend von Ressourcenverschwendung.
Der
Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, die Reparaturleistung ist kostenlos.
Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Spesen dürfen erstattet werden. Für Ersatzteile
kann der Einkaufspreis verlangt werden.
3. Mittel
Zur
Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
-
Mitgliederbeiträge
-
Erträge aus eigenen
Veranstaltungen
-
Freiwille Spenden und Beiträge von
natürlichen Personen.
-
Sponsoringbeiträge von
öffentlichen Institutionen, wie Gemeinden oder Kantonen, Nichtregierungs- oder
Nonprofitorganisationen.
-
Sponsoringbeiträge von
privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Form von "Naturalien" (z.B.
Gebäck, Werkzeug oder Ersatzteile).
Aktivmitglieder
bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Die Beiträge der Passivmitglieder werden an
der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder und amtierende
Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied
mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die sich aktiv an der
Organisation und Durchführung des Repair Cafés beteiligt.
Passivmitglied
ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, welche
den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Personen,
die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf
Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft
verliehen werden.
Aufnahmegesuche
sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand (als
rein administrativer Vorgang).
5. Erlöschen der
Mitgliedschaft
Die
Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod bei juristischen Personen durch
Austritt, Ausschluss oder Auflösung
6. Austritt und Ausschluss
Ein
Vereinsaustritt ist per Ende Geschäftsjahr möglich. Das Austrittsschreiben muss
eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung
an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle
Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein
Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den
Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
7. Organe des Vereins
Die
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c)
die Rechnungsrevisoren
8. Die Mitgliederversammlung
Das
oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung
findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt.
Zur Mitgliederversammlung
werden die Mitglieder zwei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter
Beilage der Traktandenliste.
Die
Schriftlichkeit beinhaltet auch den Korrespondenzweg über Email oder andere
elektronische Kanäle.
Die Mitgliederversammlung
hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der
Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
f)
Behandlung der Ausschlussrekurse
An
der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die
Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Mitgliederversammlung
eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.
9. Der Vorstand
Der
Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich der Präsidentin / dem
Präsidenten und der Kassierin / des Kassiers. Die übrigen Mitglieder konstituiert
der Vorstand selber.
Der
Vorstand vertritt den Verein nach aussen und fährt die laufenden Geschäfte.
Die
Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
10. Die Revisoren
Die Mitgliederversammlung
wählt einen Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die
Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle
durchführen.
Die
Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht
und Antrag.
Die
Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
11. Unterschrift
Der
Verein wird verpflichtet durch die Einzelunterschrift des Präsidenten und des
Kassiers. Der Vorstand bestimmt die weiteren zeichnungsberechtigten Personen
und die Art deren Zeichnung selber.
12. Haftung
Für
die Verbindlichkeiten des Vereins wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet; eine
persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Statutenänderung
Die
vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
14. Auflösung des Vereins
Die
Auflösung des Vereins kann mit einer zwei Drittel Mehrheit der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der
Versammlung teilnehmen.
Nehmen
weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist
innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser
Versammlung kann der Verein auch dann mit einer zwei Drittel Mehrheit aufgelöst
werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Im Falle der Auflösung beschliesst die Generalversammlung über die Verwendung des Vermögens.
Es kann keinesfalls an die Mitglieder verteilt werden, sondern muss ausschliesslich und unwiderruflich einer steuerbefreiten Vereinigung mit
ähnlichem Zweck zugewendet werden.
15. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Mitgliederversammlung vom 09. Januar 2020
angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Datum, Ort: 09.01.2020, Grenchen
Der Präsident: Sascha Nussbaumer
Der Protokollführer: Peter Nussbaumer